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Ist ein Überdachung ein Nebengebäude? | Verasol Überdachungen und Gartenräume

Net ein wenig mehr Wohnraum, wer wünscht sich das nicht? Eine Überdachung, Terrassenüberdachung oder ein Gartenzimmer ist dafür die ideale Lösung. Die niederländische Regierung bezeichnet eine Überdachung auch als „zugehöriges Bauwerk“. Und um ein solches Bauwerk zu errichten, ist in manchen Fällen eine Genehmigung erforderlich. In diesem Blog beantworten wir alle Ihre Fragen zu diesem Thema.

Was ist ein zugehöriges Bauwerk?

Fangen wir am Anfang an. Was genau ist ein zugehöriges Bauwerk? Ein zugehöriges Bauwerk, oder mit anderen Worten: ein Nebengebäude, ist ein An- oder Ausbau, der dem Hauptgebäude dient, also Ihrem Wohnhaus. Ein Nebengebäude darf nur auf dem Grundstück errichtet werden, das zu Ihrem Haus gehört, zum Beispiel im Garten.

Benötigen Sie eine Genehmigung für ein Nebengebäude?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Oft darf ein Nebengebäude ohne Genehmigung errichtet werden, aber eben nicht immer. Um festzustellen, ob Sie Ihre Überdachung genehmigungsfrei bauen dürfen, gehen Sie folgende Schritte durch:

Bestimmen Sie den hinteren Grundstücksbereich

Eine Überdachung darf in den meisten Fällen genehmigungsfrei gebaut werden, wenn Sie diese im Hinterhofbereich errichten möchten. Aber was ist der Hinterhofbereich? Kurz gesagt: Sowohl Ihr Hintergarten als auch ein eventueller Seitengarten gehören zum Hinterhofbereich. Ein solcher Seitengarten muss jedoch 1 Meter hinter der Vorderfassade beginnen und 1 Meter von öffentlichem Grund entfernt sein. 

Berechnen Sie, wie viel Fläche Sie bebauen dürfen

Natürlich dürfen Sie nicht einfach Ihren gesamten Garten bebauen. Nur ein bestimmter Prozentsatz ist erlaubt:

  • Ist Ihr Hinter- oder Seitengarten kleiner als 100 m², dürfen Sie die Hälfte bebauen.
  • Liegt die Fläche zwischen 100 und 300 m², dürfen Sie 50 m² bebauen.
  • Ist die Fläche größer als 300 m², dürfen Sie 90 m² bebauen.

Bestimmen Sie die maximale Höhe
Auch die Höhe Ihrer Überdachung ist geregelt. Errichten Sie die Überdachung am Haus oder innerhalb von 4 Metern vom Haus, darf sie nicht höher sein als 30 Zentimeter über der ersten Bauetage. Ohne Genehmigung darf die Höhe zudem nie mehr als 5 Meter betragen. Planen Sie ein Gartenzimmer weiter als 4 Meter vom Haus entfernt, darf es maximal 3 Meter hoch sein.

Vergessen Sie die Nachbarn nicht

Es ist in allen Fällen ratsam, auch wenn Sie Ihre Überdachung genehmigungsfrei errichten dürfen, dies mit Ihren Nachbarn zu besprechen, besonders wenn Sie sich der Grundstücksgrenze nähern. Halten Sie die Absprachen schriftlich fest, damit es später keine Beschwerden gibt, wenn Sie Ihre Überdachung endlich genießen. Vielleicht inspirieren Sie Ihre Nachbarn sogar, selbst zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. 

Im Zweifel?

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Genehmigung benötigen? Machen Sie den Genehmigungs-Check beim Omgevingsloket, prüfen Sie die Website der niederländischen Regierung oder fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach. Die oben beschriebenen Schritte sollten im Regelfall ausreichen, aber einige Gemeinden haben zusätzliche eigene Vorschriften.